Der denkmalgeschützte Innenraum der Hedwigskathedrale, 1963 von Prof. Hans Schwippert geschaffen, seit 2018 geschlossen und im Zuge eines Radikalumbaus in Verantwortung von Erzbischof Koch zerstört.

Freitag, 5. September 2014

Preisrichterin mit vorgefasstem Urteil in der Jury?

"Das klassizistische Gebäude ist durch den Wiederaufbau nach dem Krieg komplett verhunzt worden. Inzwischen steht aber der Wiederaufbau selbst – mit einem völlig hanebüchenen Loch in der Mitte – schon wieder unter Denkmalschutz." 

Prof. Dr. Barbara Schock-Werner
Prof. Dr. Barbara Schock-Werner,  2013



So äußerte sich am 28. 08. 2012 die scheidende Kölner Dombaumeisterin Barbara Schock-Werner zur St. Hedwigs-Kathedrale zu Berlin in einem Interview des Kölner Stadt-Anzeigers. (Interviewausschnitt und Links – auch zum Foto des Artikels des Kölner Stadt-Anzeigers –  s. Anhang)

Den diffamierende Ton dieser abschätzigen Botschaft könnte man der räumlichen und thematischen Entfernung einer Pensionistin aus Köln zugute halten, die zu einer denkmalgeschützten Architektur in Berlin wenig Bezug hat.
Doch kaum 15 Monate später ließ sie sich als Fachpreisrichterin für den vom Erzbistum Berlin ausgelobten Wettbewerb zu eben diesem von ihr verunglimpften Baudenkmal nominieren. Siehe dazu den Ausschnitt aus der Auslobung 
(Auslobung, Teil A Verfahrensbedingungen, 4.4. Preisgericht, Sachverständige, S. 20):
Auslobung
Offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Neugestaltung des Innenraums und des baulichen Umfeldes St. Hedwigs-Kathedrale Berlin

4.4. Preisgericht, Sachverständige
Das Preisgericht wurde in folgender Zusammensetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobungsbedingungen gehört:
 
Fachpreisrichter
1.    …10.  Frau Prof. Dr. Barbara Schock-Werner, Architektin, Kunsthistorikerin, Denkmalpflegerin, Köln  

Aufgabe der Fachpreisrichter

In den Auslobungsbedingungen, zu denen also alle infrage kommenden Mitglieder des Preisgerichts vorab Stellung nehmen konnten, gehörte die in der Präambel formulierte Forderung: 
"Denkmalpflegerische und ökonomische Belange sind angemessen zu berücksichtigen." (Auslobung, Präambel, S. 13)

Das einleitende Zitat, der als Architektin, Kunsthistorikerin und Denkmalpflegerin in der Liste der Fachpreisrichter firmierenden Professorin aus Köln macht dagegen deutlich, dass sie die Entscheidung der Landesdenkmalbehörde Berlin missbilligt, die Raumschöpfung Schwipperts unter Denkmalschutz gestellt zu haben. 
Abweichende private Meinungen stehen natürlich jedem frei. 
Doch sollten nicht gesetzliche Festlegungen zum Denkmalschutz mit Respekt behandelt werden, die in demokratischen Verfahren nach Landesrecht getroffen worden sind?
Die Äußerung Schock-Werners klingt nicht danach:
"Das klassizistische Gebäude ist durch den Wiederaufbau nach dem Krieg komplett verhunzt worden. Inzwischen steht aber der Wiederaufbau selbst – mit einem völlig hanebüchenen Loch in der Mitte – schon wieder unter Denkmalschutz." (B. Schock-Werner in dem Interview im Kölner Stadt-Anzeiger vom 28.08.2012)

War die Fachpreisrichterin unvoreingenommen und nicht befangen?

Wenn die Kölnerin den gesetzlichen Denkmalschutz für den Innenraum der Berliner St. Hedwigs-Kathedrale ablehnt, konnte sie nicht im Sinne der Auslobung das Preisrichteramt ausüben, da ein offensichtlicher Dissens zu den geltenden Berliner Denkmalschutzbestimmungen bestand. Mit ihrer Vorverurteilung vermochte sie nicht als unbefangene Preisrichterin zu wirken, die die "denkmalpflegerischen Belange" berücksichtigt. Das Berufsethos hätte die Ablehnung der Nominierung gebieten müssen, wenn man nicht vorurteilsfrei und objektiv prüfen und urteilen kann.

Was hat die ehemalige Kölner Dombaumeisterin dennoch bewogen, 
dem Ruf des ehemaligen Kölner Weihbischofs Woelki zu folgen und trotz Befangenheit als Fachpreisrichterin zu fungieren?
War es nur alte Kölner Verbundenheit oder die vom Auslober gewünschte Gewissheit, eine sichere Stimme für die Abschaffung des Denkmalschutzes zu installieren?
Das klüngelt, pardon, klingt in Berlin vielleicht ungewöhnlich, wäre aber einmal zu hinterfragen.


Ist das Wettbewerbsverfahren korrekt abgelaufen?

So stellt sich bei genauer Betrachtung des als ordnungsgemäß und korrekt dargestellten Verfahrens unausweichlich die Frage, ob dieser offenen Realisierungswettbewerb sicher vor Manipulationen abgelaufen ist.

Beim Blick auf die Abstimmungsergebnisse zeigt sich die überraschende Einmütigkeit der Preisrichter, die an Jahrzehnte zurückliegende politische Wahlergebnisse im Ostteil der Stadt erinnert.(s. Protokoll des Preisgerichts, S. 12 und S. 20)
Wettbewerb_St.Hedwigs-Kathedrale_Protokoll_Preisgericht_09.07.2014.pdf

Das die Abstimmungen fast wie geschmiert abliefen, liegt womöglich an der vorausschauenden Sorgfalt, die der Auslober bei der Zusammenstellung des Preisgerichts hat walten lassen, nicht nur bei der Berufung der ehemaligen Kölner Dombaumeisterin.


Eine genaue Prüfung von Verfahren und Ergebnis des Wettbewerbs ist dringend erforderlich!

Neben dem dürftigen und fehlerhaften prämierten Ergebnis (s. dazu andere diesbezügliche Beiträge dieses Blogs und in der Presse) mit seinen Widersprüchen zur Auslobung sind also auch Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung des Wettbewerbsverfahrens angebracht.

Das ist ein weiterer Grund, sich dem offenen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz anzuschließen, in dem bedeutende Kunst- und Liturgiewissenschaftler sowie verantwortliche Denkmalpfleger aus ganz Deutschland eine Prüfung und Diskussion der radikalen, aber entbehrlichen Umbaupläne fordern, um die sich abzeichnende Fehlentwicklung zu verhindern. Der Abriss des intakten Innenraums ist unnötig (sowohl bautechnisch als auch funktional) und denkmalpflegerisch abzulehnen, da keine liturgisch zwingenden Gründe für derartige Veränderungen bestehen.

(s. dazu "Offener Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx")
Offener Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz.pdf


Anhang _Zitate und Links

Ausschnitt aus dem o. g. Interview mit Frau Prof. Dr. Barbara Schock-Werner im Kölner Stadt-Anzeiger vom 28.08.2012

Kardinal Woelki, der ja aus Köln stammt, möchte gern die Berliner Hedwigskathedrale sanieren. Eine Aufgabe für Sie?

SCHOCK-WERNER: Reizen würde mich das. Das klassizistische Gebäude ist durch den Wiederaufbau nach dem Krieg komplett verhunzt worden. Inzwischen steht aber der Wiederaufbau selbst – mit einem völlig hanebüchenen Loch in der Mitte – schon wieder unter Denkmalschutz. Also, das ist ein richtig heißes Eisen.



Auf die in diesem Interview erfolgte Verunglimpfung der bestehenden St. Hedwigs-Kathedrale durch Frau Prof. Dr. Barbara Schock-Werner hatte bereits während des Wettbewerbsverfahrens Georg Mörsch in seinem Artikel vom 25.02.2014 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hingewiesen. Auf diesen erhellenden Beitrag des emeritierten Ordinarius für Denkmalpflege der ETH Zürich wird auch im Pressespiegel des o. g. offenen Briefes an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz verwiesen.
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Diskussionsbeitrags von Prof. Mörsch hätte der voreingenommenen designierten Preisrichterin Schock-Werner Gelegenheit geboten, sich rechtzeitig und ehrenvoll von dem für sie unpassenden Amt zurückzuziehen.
(Es ist wohl davon auszugehen, dass sie von dem Artikel in der FAZ erfahren hat.)
Leider tat sie es nicht. Deshalb sollte man darauf hinweisen und darüber diskutieren.

Der Artikel "Eine kaum verhohlene Verunglimpfung" von Georg Mörsch in der FAZ vom 25.02.2014 findet sich unter folgendem Link, wenn die Seite 3 zum Download angeklickt wird.

Mörsch, Georg; FAZ_25.02.2014_Eine kaum verhohlene Verunglimpfung.pdf


Siehe dazu auch den Artikel von Giuseppe Pitronaci, der zuerst in der "Bauwelt" vom 16.05.2014 unter dem Titel – "Komplett verhunzt". St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin – veröffentlicht wurde und nun unter "kunsttexte.de" der Humboldt-Universität zu Berlin in leicht veränderter Fassung abrufbar ist.

Pitronaci-Giuseppe_edoc.hu-berlin.de/kunsttexte/2014-2.pdf

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